Denkmalimmobilien mit einer großen Steuerersparnis

Wir befassen uns mit der Suche, Errichtung, Planung und insbesondere mit dem Verkauf hochwertiger Denkmal-Wohnprojekte, die sich in ganz Deutschland an Wachstums-Standorten befinden.

An vorderster Stelle stehen dabei hohe steuerliche Förderungen und hohe Renditen in Kombination mit perfekter Ausstattung und anspruchsvoller Architektur.

Sie suchen nach Denkmalimmobilien? Sie wollen sich über diese historischen Bauten informieren? Sei es die Planung, Denkmalimmobilien zu vermieten oder selbst darin zu wohnen, mit unserer Hilfe können Sie die besten Vorteile für sich gewinnen und optimal von einem Kauf profitieren.

Wir informieren Sie in diesem Artikel eingehender über Denkmalimmobilien, sodass Sie wissen, was es mit diesen auf sich hat.

Worum handelt es sich bei Denkmalimmobilien?/h2>

Um als Denkmalimmobilie benannt und so eingestuft zu werden, muss in Deutschland ein Gebäude oder eine Gebäudeansammlung die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde, die örtlich zuständig ist, erfüllen. Dabei richten sich diese Ämter nach den 16 gültigen Denkmalschutzgesetzen, wobei jedes Bundeslang in diesem Bereich sein eigenes Recht führt.

Ein Gebäude als Kandidat für den Denkmalschutz muss folgende Eigenschaften aufweisen: Für seinen Standort muss das Gebäude geschichtlich relevant sein bzw. in Bezug auf die ortsbezogene Entwicklung von Arbeit und Produktion von Interesse sein. Als Kriterien wirken sich in diesem Kontext außerdem Aspekte der Volkskunde, der Kunst, der Wissenschaft oder des Städtebaus aus.

Eine Denkmalimmobilie kann zudem aus der jüngeren Vergangenheit und ebenso aus einer längere Zeit vergangenen Epoche stammen. Zwingend uralt muss sie nicht sein. Vielmehr ist es entscheidend, dass das Gebäude von ihrer Entstehungsphase ein Zeitzeuge ist.

Demnach speichern denkmalgeschützte Immobilien die Erinnerungen, damit man nachfolgenden Generationen Wissen über Denkweisen und Verhalten in der Vergangenheit weitergeben kann. Wenn eine Immobilie dann den Denkmalstatus erreicht, führt man diese in der Denkmalliste von der unteren Denkmalbehörde.

Welche Vorteile hat man mit Denkmalimmobilien?

  • Große Sicherheit
  • Große Steuerersparnis
  • Einzigartige Ästhetik
  • Ausgezeichnete Wertsteigerung
  • Professionelle Abwicklung
  • Hohe Eigenkapitalquote
  • Zahlreiche Referenzobjekte
  • Beste Bauqualität
  • Viele bereits verkaufte Wohneinheiten

Vorteile einer Denkmalimmobilie erklärt

Wenn Sie bei uns eine Denkmalimmobilie auswählen und erwerben, kaufen Sie stets ein außergewöhnliches Gebäude von attraktivem architektonischem Zauber – zum Beispiel eine Villa einer interessanten Epoche oder ein Loft in einem einstigen Fabrikgebäude.

Dabei spiegelt ein denkmalgeschützter Wohnraum eine bestimmte Ära wider und baulich wartet dieser mit eindrucksvollen Elementen auf, die die Bauimmobilie einzigartig machen.

Mit einer solchen Immobilie wird es für Sie möglich, einen ästhetisch hochwertigen und individuellen Lebensstil zu pflegen. Schließlich strahlen Denkmalimmobilien deutlich mehr Charme aus als Neubauten und bieten zugleich moderne Funktionalität. Diese Lebensart wünschen sich immer mehr Menschen und das zieht auch zahlungskräftige Mieter an.

Bei einem Denkmalobjektkauf ist ein wichtiger Vorteil, dass Sie mit diesem oftmals Steuererleichterungen haben. Zum Tragen kommt hierbei bei denkmalgeschützten Immobilien die Absetzung für Abschreibung (AfA).

Wenn Sie Ihre Denkmalimmobilie kaufen und sanieren, können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterschiedliche Förderungen in Anspruch nehmen. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Denkmalschutzauflagen beherzigen, qualifizieren Sie sich für Steuererleichterungen und Förderungen.

Die Bedeutung einer Spekulationsfrist bei Denkmalimmobilien

Für Baudenkmalbesitzer heißt die Spekulationsfrist, dass diese bei Veräußerung der Immobilie den eingenommenen Gewinn nicht versteuern müssen, wenn zehn Jahre oder mehr zwischen Kauf und Weiterverkauf liegen.

Das Datum der Beurkundung von dem Kaufvertrag setzt diese Frist an. Falls der Betreffende seine Wohnung oder sein Haus vor Ablauf des Zeitraums verkauft, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Für den Verkäufer ist diese Transaktion dann steuerpflichtig.

Sofern der Besitzer in seiner Denkmalimmobilie im Verkaufsjahr und auch zwei Jahre davor gewohnt hat (gilt als Eigennutzung), erhält er die Erlaubnis, die Immobilie zu veräußern und das Finanzamt darf dann nicht steuerlich zugreifen.

Wenn Sie vorhaben, Ihr Immobiliendenkmal zu verkaufen, ist es empfehlenswert, das Gebäude erst bewerten zu lassen. Auf diese Weise bekommen Sie die wichtigen Informationen, ob eine Spekulationssteuer anfallen würde, wie diese ausfällt und welchen Wert das Baudenkmal aktuell besitzt. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie die deutsche-Monumentum.de gerne ansprechen.