Wandgestaltung in der Mietwohnung

Wandgestaltung in der Mietwohnung und worauf man achten muss

Aus jeder Wohnung lässt sich etwas machen, wenn man ein bisschen kreativ ist und sich vielleicht noch zusätzlich dafür Anregungen holt. Damit kann man dunkle, kleine und langweilige Räume aufpeppen und sie besonders vorteilhaft in Szene setzten. Aber auch etwas Sachverstand ist dafür nötig, damit jeder seine klassische oder moderne oder auch völlig ausgefallene Wohlfühlatmosphäre gestalten kann. Wer sich es selber nicht zutraut, seine Wände nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, kann natürlich auch Profis zur Rate ziehen und mit der Umsetzung beauftragen. Natürlich sollte der persönliche Geschmack die höchste Priorität haben. Die klassische Wandgestaltung besteht sicherlich aus dem Streichen der Wände mit Farbe oder das Tapezieren mit Mustertapeten.

Wenn es um die Farbe an den Wänden geht, sollten allerdings „Schnellschüsse“ vermieden werden. Die Farben im Handel können aufgrund des künstlichen Lichts in den Läden dort ganz anders aussehen, als wenn sie dann daheim an den Wänden sind. Besser ist es dann, wenn man sich Farbproben mischen lässt und diese zuhause an weniger auffälligen Stellen erst einmal testet. Auch wird man dann feststellen, dass viele Farben im trockenen Zustand auch wieder anders wirken können. Weitere Möglichkeiten zur Wandgestaltung:

Das Wandtattoo

Wände lassen sich neben Farbe und Tapeten natürlich noch anders gestalten. Eine schöne sowie auch kreative Idee sind die sehr beliebten Wandtattoos dafür. Ein besonderer Spruch an der Wand macht sich immer gut und man kann damit etwas Schönes, Aufmunterndes und Motivierendes an die Wand zaubern. Viele Anregungen für solche Sprüche findet man zum Beispiel bei Sprücheversum.de.

Andere Elemente an den Wänden

Es gibt noch andere Dinge, die an Wänden Wirkung erzielen können. Fotos und Bilder sind natürlich dafür immer bestens geeignet. Spiegel zum Beispiel können wunderbar einen Raum heller und größer wirken lassen. Ein Bild, Foto oder Spiegel in einem besonderen Rahmen unterstreicht die persönliche Note. Ein besonderes Highlight kann auch ein alter Holz-Fensterrahmen mit Fensterbank sein, der anstelle der durchsichtigen Glasscheibe einen Spiegel hat. Ein Fensterloser Raum oder eine dunkle fensterlose Stelle wirken damit gleich viel heller und freundlicher. Aber auch Regale, die sich sehr kreativ gestalten lassen, bieten ein dekoratives Wandelement.

In der Mietwohnung die rechtlichen Grundlagen beachten

Die rechtlichen Grundlagen bei der Wandgestaltung in Mietwohnungen dürfen bei den Veränderungswünschen nicht ignoriert werden. Ein Mieter muss sich schließlich an die Vorgaben des durch ihn unterzeichneten Mietvertrags halten. Für manchen Veränderungen ist nämlich die Genehmigung des Eigentümers nötig. Wer einen Einheits-Mietvertrag unterzeichnet hat, darf die folgenden Veränderungen auch ohne die vorherige Genehmigung durch den Vermieter vornehmen:

  • Das Streichen der Wände
  • Das Aufhängen von Bildern mit Nägeln oder Schrauben
  • Das Anbringen von einer Wandverkleidung
  • Das Anbringen von Tapeten, Zierleisten oder Wandtattoos

Manche dieser Veränderungen können beim Auszug so bleiben. Aber es hängt davon ab, ob im Mietvertrag steht, dass die Wände beim Ein- oder Auszug gestrichen werden müssen. Oft streicht der Mieter in dem meisten modernen Wohnungen beim Verlassen die Wände wieder im neutralen Weiß. Dann müssen natürlich alle aufgezählten Veränderungen beim Auszug wieder entfernt werden. Wenn es um baulichen Veränderungen wie zum Beispiel das Anbringen neuer Fliesen oder das Einreißen einer Wand geht, muss der Vermieter immer davor gefragt werden. Aber auch bei kleineren Maßnahmen ist ein Gespräch vorab zu empfehlen.

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